Angaben gemäß § 5 TMG:

Verwaltung / Postadresse
Ödberg GmbH
Neureuthstr. 10
83703 Gmund am Tegernsee

Vertreten durch:
Georg Reisberger (Geschäftsführer)

Betriebsstätte
Oedberglifte und Oedbergalm
Angerlweber 3
83703 Gmund / Ostin

Kontakt:

Sommerrodelbahn / Skilifte Telefon:+49 8022/7195
Mail: lift@oedberg.de

Oedbergalm Telefon:  +49 8022/6634963
Mail: alm@oedberg.de

Verwaltung/Betriebsleitung Telefon:  +49 8022/665386
Mail: office@oedberg.de
Mail: info@oedberg.de
Mail: event@oedberg.de

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Amtsgericht München
Registernummer: HRB 144713

Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:DE813535900

Rechte Bildmaterial:

Camperstellplatz Winter Photocase
Camperpark Photocase
Langläufer Copyright © 2020 Fischer Sports GmbH
Bild cross-Country-skiing-624253_1920 Mr. Stux / Plattform pixabay
Oedbergalm Außenansicht Winter Katharina Reisberger
Sommeransicht Oedbergalm Fam. Reisberger
Oedberg Präpariert Winter Alfred Huber
Kletterwald Kinder Alfred Huber
Kinder im Schnee Alfred Huber
Kinder vor Alm Alfred Huber
Skischule Aktiv Oedberg Alfred Huber
Kletterwald am Oedberg Alfred Huber
Weltcup Skicross Jörg Friedrich
Sommeransicht Oedberg Jörg Friedrich
Oedberg Drohnenaufnahme Jörg Friedrich
Außenansicht Oedbergalm Abend Jörg Friedrich
Oedbergalm Innenansicht Jürgen Noppel
Oedbergalm Reindl Jürgen Noppel
Hütte mit Feuerkorb Jürgen Noppel
Nachtrace Jürgen Noppel
Abenteuerspielplatz Oedberg Jürgen Noppel
Frühlingsansicht Oedberg Jürgen Noppel
Camperstellplatz Sommer Jürgen Noppel
Sommerrodelbahn 1/2/3/4 Jürgen Noppel
Abenteuerspielplatz Jürgen Noppel
Oedbergalm Innenansicht Sommer Jürgen Noppel
Sommerevents Jürgen Noppel
Kletterwald Kind Jürgen Noppel
Oedbergalm Food Jürgen Noppel

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Parkanlage
der Ödberg GmbH, Neureuthstraße 10, 83703 Gmund am Tegernsee

Nichtzahlung des Nutzungsentgelts

I. Mit Ihrer Ausfahrt aus unserem Parkhaus wird die Forderung des Entgelts für Ihren Parkvorgang („Nutzungsentgelt“) sofort fällig, d.h. Sie müssen das Nutzungsentgelt sofort nach Maßgabe unserer Zahlbedingungen an uns zahlen.

II. Sofern Sie das Nutzungsentgelt nicht innerhalb der nächsten 48 Stunden uns gegenüber nach Maßgabe unserer Zahlbedingungen beglichen haben, wird neben dem Nutzungsentgelt ebenfalls das vereinbarte erhöhte Parkentgelt in Höhe von 21,50 € sofort fällig (Nutzungsentgelt und erhöhtes Parkentgelt ergeben zusammen die „Parkforderung“). Sie sind dann automatisch (sofort und aufgrund des Gesetzes) in Zahlungsverzug, ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich ist.

Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir Sie als Schuldner der Parkforderung anhand der von uns erfassten Kennzeichendaten Ihres Fahrzeugs sowie der Umstände des Parkvorgangs identifizieren werden. Im Falle der Nichtzahlung werden wir einen Dienstleister mit der weiteren Forderungsbeitreibung beauftragen.

III. Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie Sich gemäß der vorherigen Ziffer in Zahlungsverzug befinden, kann Ihnen – neben der Parkforderung bestehend aus dem Nutzungsentgelt und dem erhöhten Parkentgelt – ohne vorherige Ankündigung (i) der gesetzliche Verzugszins berechnet werden, den Sie vom Fälligkeitsdatum bis zum Datum der vollständigen Zahlung schulden, sowie (ii) eine Mahngebühr in Höhe von bis zu EUR 1,50 pro Mahnung (jedoch nicht mehr als drei Mahnungen pro Rechnungsbetrag insgesamt). Sie sind berechtigt nachzuweisen, dass uns durch die jeweilige Mahnung kein Schaden entstanden ist oder dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Mahngebühr. Wir behalten uns das Recht vor nachzuweisen, dass durch die Bearbeitung der jeweiligen Mahnung ein größerer Schaden entstanden ist. Wenn die ausstehende Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben wird, entstehen zusätzliche Kosten.

IV. Die von Ihnen an uns geleisteten Zahlungen werden zuerst auf den ursprünglich von Ihnen geschuldeten Betrag der Parkforderung (Nutzungsentgelt und erhöhtes Parkentgelt) angerechnet und erst nach vollständiger Zahlung dieses Betrags auf die weiteren durch Ihren Zahlungsverzug zusätzlich geschuldeten Kosten.

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