Angaben gemäß § 5 TMG:

Verwaltung / Postadresse
Ödberg GmbH
Neureuthstr. 10
83703 Gmund am Tegernsee

Vertreten durch:
Georg Reisberger (Geschäftsführer)

Betriebsstätte
Oedberglifte und Oedbergalm
Angerlweber 3
83703 Gmund / Ostin

Kontakt:

Sommerrodelbahn / Skilifte Telefon:+49 8022/7195
Mail: lift@oedberg.de

Oedbergalm Telefon:  +49 8022/6634963
Mail: alm@oedberg.de

Verwaltung/Betriebsleitung Telefon:  +49 8022/665386
Mail: office@oedberg.de
Mail: info@oedberg.de
Mail: event@oedberg.de

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Amtsgericht München
Registernummer: HRB 144713

Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:DE813535900

Rechte Bildmaterial:

Camperstellplatz Winter Photocase
Camperpark Photocase
Langläufer Copyright © 2020 Fischer Sports GmbH
Bild cross-Country-skiing-624253_1920 Mr. Stux / Plattform pixabay
Oedbergalm Außenansicht Winter Katharina Reisberger
Sommeransicht Oedbergalm Fam. Reisberger
Oedberg Präpariert Winter Alfred Huber
Kletterwald Kinder Alfred Huber
Kinder im Schnee Alfred Huber
Kinder vor Alm Alfred Huber
Skischule Aktiv Oedberg Alfred Huber
Kletterwald am Oedberg Alfred Huber
Weltcup Skicross Jörg Friedrich
Sommeransicht Oedberg Jörg Friedrich
Oedberg Drohnenaufnahme Jörg Friedrich
Außenansicht Oedbergalm Abend Jörg Friedrich
Oedbergalm Innenansicht Jürgen Noppel
Oedbergalm Reindl Jürgen Noppel
Hütte mit Feuerkorb Jürgen Noppel
Nachtrace Jürgen Noppel
Abenteuerspielplatz Oedberg Jürgen Noppel
Frühlingsansicht Oedberg Jürgen Noppel
Camperstellplatz Sommer Jürgen Noppel
Sommerrodelbahn 1/2/3/4 Jürgen Noppel
Abenteuerspielplatz Jürgen Noppel
Oedbergalm Innenansicht Sommer Jürgen Noppel
Sommerevents Jürgen Noppel
Kletterwald Kind Jürgen Noppel
Oedbergalm Food Jürgen Noppel

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Parkanlage
der Ödberg GmbH, Neureuthstraße 10, 83703 Gmund am Tegernsee

1. Kennzeichenerfassung:
Bei der Einfahrt in unsere Parkanlage erfolgt eine automatische
Kennzeichenerfassung durch Kameras. Durch die Nutzung unserer Parkanlage
erklären Sie sich mit dieser Erfassung einverstanden.

2. Parkgebühr:
Die Parkgebühr beträgt pauschal 5€ pro Aufenthalt. Die ersten 60 Minuten sind
kostenfrei. Bei Konsumierung bei der Ödberg GmbH erhalten Sie eine Vergünstigung
von 3€ auf die Parkgebühr. Die Vergünstigung kann über einen Kaufbeleg (QR-Code)
oder eine Kennzeichenregistrierung an der jeweiligen Kasse vor der Ausfahrt am
Parkautomat in Anspruch genommen werden.

3. Nachträgliche Zahlung:
Falls die Parkgebühr nicht unmittelbar vor Ort bezahlt wird, besteht die Möglichkeit
zur nachträglichen Zahlung innerhalb von 48 Stunden online.

4. Parkverstöße: Kontrolle, Ahndung und Verfolgung
Sofern Sie das Nutzungsentgelt nicht innerhalb der nächsten 48 Stunden uns
gegenüber nach Maßgabe unserer Zahlbedingungen beglichen haben, wird neben
dem Nutzungsentgelt von 5,00€ ebenfalls das vereinbarte erhöhte Parkentgelt von
30,00€ sofort fällig. Sie sind dann automatisch (sofort und aufgrund des Gesetzes) in
Zahlungsverzug. Dies bedarf keiner vorherigen Mahnung.

5. Abtretungsanzeige:
Für den Fall, dass Sie das Nutzungsentgelt nicht innerhalb der oben genannten Frist
begleichen sollten, treten wir automatisch unsere (sofort fällige) Parkforderungen
gegen Sie an die IFA (Finance Designated Activity Company, Talent Garden Building,
Claremont Avenue, D11YNR2 Glasnevin, Dublin 11, Irland, nachfolgend „Riverty“
genannt, für weitere Informationen siehe https://www.riverty.com/contact-infoparking/) ab („Forderungsabtretung“).
Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir Sie als Schuldner der
Parkforderung anhand der von uns erfassten Kennzeichendaten Ihres Fahrzeugs
sowie der Umstände des Parkvorgangs identifizieren und diese Daten zeitgleich mit
der Forderungsabtretung an den von Riverty beauftragten Dienstleister übermitteln,
damit Riverty die Parkforderungen gegen Sie geltend machen kann.

6. Vertragsgegenstand:
Mit der Einfahrt in den Parkplatz oder die sonstige Parkierungsanlage kommt
zwischen der Ödberg GmbH und dem/der Fahrer/in (geschlechtsneutral: Kunde) ein
Vertrag zu den Allgemeinen Geschälsbedingungen (AGB) zustande. Spezielle oder
individuelle Vereinbarungen zwischen der Ödberg GmbH und dem Kunden, die das
Parken in der Parkierungsanlage zum Gegenstand haben, gehen den AGB vor.

7. Überlassung des Stellplatzes:
Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung eines Stellplatzes in der
Parkierungsanlage zum vorübergehenden Abstellen eines Fahrzeugs (Parken).
Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz
(u.a. für Diebstahl oder Beschädigung) sind nicht Gegenstand des Vertrages; das gilt
auch bei Kennzeichenerkennung mittels Kameratechnik und bei Videoüberwachung
in einer Parkierungsanlage.

8. Parkkontrollen:
Die Parkierungsanlage wird laufend auf Verstöße gegen die AGB kontrolliert. Verstöße
gegen die AGB werden festgestellt, geahndet (IV, V) und verfolgt (VI).

9. Haftungsausschluss:
Die Nutzung der Parkanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die Parkplatzbetreiber
übernehmen keine Halung für Schäden oder Verluste an Fahrzeugen oder
persönlichem Eigentum.

10. Verhalten in der Parkanlage:
Die Parkanlage ist so zu nutzen, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt
wird. Die Einhaltung der Verkehrsregeln ist obligatorisch.

11. Öffnungszeiten:
Die Parkanlage ist während der angegebenen Öffnungszeiten zugänglich. Außerhalb
dieser Zeiten ist das Befahren und Parken nicht gestattet.

12. Änderungen der AGB:
Diese AGB können von uns jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
Die aktuell gültige Version ist auf unserer Website einsehbar.

13. Schlussbestimmungen:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma.

Unternehmensinformationen:
Ödberg GmbH, Neureuthstraße 10, 83703 Gmund am Tegernsee
E-Mail: office@oedberg.de
Tel.: +49 8022 665386
Registergericht München HRB 144 713

Datenschutzrichtlinien für die Nutzung der Parkanlage
der Ödberg GmbH, Neureuthstraße 10, 83703 Gmund am Tegernsee

1. Datenerfassung:
Bei der Einfahrt in unsere Parkanlage erfolgt eine automaische
Kennzeichenerfassung durch Kameras. Die erfassten Daten dienen ausschließlich dem
Zweck der Abrechnung und Identifizierung des Fahrzeughalters im Falle von
Parkverstößen.

2. Verwendung von Daten:
Die erfassten Daten werden ausschließlich für interne Zwecke genutzt, um eine
korrekte Abrechnung der Parkgebühren zu ermöglichen. Im Falle von Parkverstößen
können die Daten zur Identifizierung des Fahrzeughalters verwendet werden.

3. Datensicherheit:
Wir ergreifen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten. Der Zugriff auf die erfassten Daten ist
beschränkt und erfolgt nur durch autorisiertes Personal.

4. Datenweitergabe:
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es liegt eine
gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe vor oder es besteht Ihre ausdrückliche
Zus5mmung.

5. Speicherdauer:
Die erfassten Daten werden für die Dauer von 48 Stunden nach dem Parkvorgang
auSewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, sofern keine
Zahlungsverpflichtung oder Parkverstöße vorliegen.

6. Rechte der Betroffenen:
Sie haben das Recht, Auskunft über die von uns gespeicherten Daten zu erhalten. Bei
Unstimmigkeiten oder Anliegen bezüglich Ihrer Daten können Sie sich jederzeit an
uns wenden.

7. Änderungen der Datenschutzrichtlinien:
Diese Datenschutzrichtlinien können von uns jederzeit ohne vorherige Ankündigung
geändert werden. Die aktuell gültige Version ist auf unserer Website einsehbar.

8. Kontakt:
Bei Fragen oder Anliegen bezüglich des Datenschutzes in unserer Parkanlage können
Sie uns unter office@oedberg.de erreichen.
Unternehmensinformationen:
Ödberg GmbH, Neureuthstraße 10, 83703 Gmund am Tegernsee
E-Mail: office@oedberg.de
Tel.: +49 8022 665386
Registergericht München HRB 144 713

Nichtzahlung des Nutzungsentgelts

I. Mit Ihrer Ausfahrt aus unserem Parkhaus wird die Forderung des Entgelts für Ihren Parkvorgang („Nutzungsentgelt“) sofort fällig, d.h. Sie müssen das Nutzungsentgelt sofort nach Maßgabe unserer Zahlbedingungen an uns zahlen.

II. Sofern Sie das Nutzungsentgelt nicht innerhalb der nächsten 48 Stunden uns gegenübernach Maßgabe unserer Zahlbedingungen beglichen haben, wird neben dem Nutzungsentgelt ebenfalls das vereinbarte erhöhte Parkentgelt von 30,00€ sofort fällig (Nutzungsentgelt und erhöhtes Parkentgelt zusammen die „Parkforderung“). Sie sind dann automatisch (sofort und aufgrund des Gesetzes) in Zahlungsverzug, ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich ist.

Abtretungsanzeige: Für den Fall, dass Sie das Nutzungsentgelt nicht innerhalb der oben genannten Frist begleichen sollten, treten wir automatisch unsere (sofort fällige) Parkforderungen gegen Sie an die IFA Finance Designated Activity Company, Talent Garden Building, Claremont Avenue, D11YNR2 Glasnevin, Dublin 11, Irland (nachfolgend „Riverty“ genannt, für weitere Informationen siehe https://www.riverty.com/contact-info-parking/) ab („Forderungsabtretung“).

Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir Sie als Schuldner der Parkforderung anhand der von uns erfassten Kennzeichendaten Ihres Fahrzeugs sowie der Umstände des Parkvorgangs identifizieren und diese Daten zeitgleich mit der Forderungsabtretung an den von Riverty beauftragten Dienstleister übermitteln, damit Riverty die Parkforderungen gegen Sie geltend machen zu kann.

III. Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie Sich gemäß der vorherigen Ziffer in Zahlungsverzug befinden, kann Ihnen – neben der Parkforderung bestehend aus dem Nutzungsentgelt und dem erhöhten Parkentgelt – ohne vorherige Ankündigung (i) der gesetzliche Verzugszins berechnet werden, den Sie vom Fälligkeitsdatum bis zum Datum der vollständigen Zahlung schulden, sowie (ii) eine Mahngebühr in Höhe von bis zu EUR 2,40 pro Mahnung (jedoch nicht mehr als drei Mahnungen pro Rechnungsbetrag insgesamt). Sie sind berechtigt nachzuweisen, dass uns oder Riverty durch die jeweilige Mahnung kein Schaden entstanden ist oder dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist, als die Mahngebühr. Wir und Riverty behalten uns das Recht vor nachzuweisen, dass durch die Bearbeitung der jeweiligen Mahnung ein größerer Schaden entstanden ist. Wenn die ausstehende Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben wird, entstehen zusätzliche Kosten.

IV. Nach der Forderungsabtretung sind all Ihre Zahlungen auf die Parkforderung an Rivertyzu leisten. Darüber hinaus ist Riverty berechtigt, hinsichtlich der Zahlung(en) die gleichen Rechte gegen Sie geltend zu machen, die wir aufgrund des zwischen uns und Ihnen geschlossenen Vertrags über die Parkflächennutzung gegen Sie geltend machen könnten.

Zahlungen auf die Parkforderungen nach der Forderungsabtretung an Riverty sind auf das unter www.riverty.com/contact-info-parking/ angegebene Bankkonto zu tätigen.

V. Die von Ihnen geleisteten Zahlungen an Riverty werden zuerst auf den ursprünglich von Ihnen geschuldeten Betrag der Parkforderung (Nutzungsentgelt und erhöhtes Parkentgelt) angerechnet und erst nach vollständiger Zahlung dieses Betrags auf die weiteren durch Ihren Zahlungsverzug zusätzlich geschuldeten Kosten.

VI. Sollten Sie nach der Forderungsabtretung an jemand anderen als Riverty zahlen (inklusive uns), bleibt Ihre Zahlungsverpflichtung gegenüber Riverty bestehen. In diesem Fall müssenSie noch einmal zahlen, diesmal an Riverty.

VII. Die Parkforderung gegen Sie kann von Riverty jederzeit an uns oder einen Dritten (rück-)abgetreten werden, einschließlich eines Inkassobüros.

Riverty:

Sofern Sie das Nutzungsentgelt nicht innerhalb der nächsten 48 Stunden uns gegenüber nach Maßgabe unserer Zahlbedingungen beglichen haben, wird neben dem Nutzungsentgelt von 5,00€ ebenfalls das vereinbarte erhöhte Parkentgelt von 30,00sofort fällig. Sie sind dann automatisch (sofort und aufgrund des Gesetzes) in Zahlungsverzug. Dies bedarf keiner vorherigen Mahnung.

Abtretungsanzeige: Für den Fall, dass Sie das Nutzungsentgelt nicht innerhalb der oben genannten Frist begleichen sollten, treten wir automatisch unsere (sofort fällige) Parkforderungen gegen Sie an die IFA (Finance Designated Activity Company, Talent Garden Building, Claremont Avenue, D11YNR2 Glasnevin, Dublin 11, Irland, nachfolgend „Riverty“ genannt, für weitere Informationen siehe https://www.riverty.com/contact-info-parking/) ab („Forderungsabtretung“).

Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir Sie als Schuldner der Parkforderung anhand der von uns erfassten Kennzeichendaten Ihres Fahrzeugs sowie der Umstände des Parkvorgangs identifizieren und diese Daten zeitgleich mit der Forderungsabtretung an den von Riverty beauftragten Dienstleister übermitteln, damit Rivertydie Parkforderungen gegen Sie geltend machen zu kann.

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